Dienstag, 28. Juni 2011

Kaufland-Mitarbeiter aus Rödermark klagten vor dem Arbeitsgericht Offenbach und forderten die Auflösung des Betriebsrats

Rund 51 Mitarbeiter klagten vor dem Arbeitsgericht Offenbach und forderten die Auflösung des Betriebsrats in der Kaufland-Filiale Rödermark-Urberach. Sie werfen dem Betriebsrat vor, den Frieden im Supermarkt massiv zu stören und sich als „Betriebsmacht“ aufzuspielen.

Der Antrag auf Auflösung sei aus formalen Gründen unzulässig, machte die Vorsitzende Richterin Dr. Ingrid Hopfner gleich zu Beginn des so genannten Gütetermins klar. Die Kläger firmierten als „Gewerkschaft des Kaufland“ und eine solche gebe es nicht. Da der „Unfrieden im Haus“ aber nicht zu übersehen sei, lotete sie die Chancen einer Einigung dennoch aus. Rund 170 Kaufland-Mitarbeiter haben in der Filiale am 6. März 2009 erstmals einen Betriebsrat mit sieben Mitgliedern gewählt. Ein halbes Jahr ging alles gut, dann gab es interne Probleme. Nach Angaben von Rechtsanwältin Renate Hengstler-Lindenthal, als Klagevertreterin, habe der Betriebsrat Überstunden für die Gesamtbelegschaft abgelehnt, den eigenen Mitgliedern aber welche bewilligt. Sitzungen hätten zu Zeiten stattgefunden, in denen sich die Kunden an den Kassen stauten, Betriebsversammlungen hätten zwei Jahre lang nicht stattgefunden. Außerdem hätte ein Mitglied des Betriebsrates Persönliches über einen Mitarbeiter, der des Ladendiebstahls verdächtigt wurde, ausgeplaudert.
51 Beschäftigte stellten daraufhin ein Misstrauensvotum gegen den Betriebsrat, seien in einer Betriebsversammlung dann aber von der Betriebsratsvorsitzenden abgekanzelt worden. Sie habe, so Anwältin Hengstler-Lindenthal, den Unzufriedenen mit personellen Konsequenzen gedroht. Ihr Fazit: „Der Betriebsrat handelt autoritär gegen die Interessen der Belegschaft.“

Frank J. Mletzko, der Anwalt des Betriebsrates, warf den Klägern undemokratisches Verhalten vor. Ein gewählter Betriebsrat könne nicht aufgelöst werden, nur weil seine Arbeit einer Minderheit nicht gefällt. Dass der Betriebsrat Überstunden abgelehnt habe, hätte seinen guten Grund gehabt. Denn nur so habe die Chance bestanden, dass die Hausleitung die knapp bemessenen Feststundenkontingente von 400-Euro-Kräften oder Teilzeitbeschäftigten aufstockt.

Richterin Hopfner warnte die Konfliktparteien vor einem Gerichtsverfahren, das sich zwei bis drei Jahre hinziehen kann. Was dem Frieden zwischen den Regalen und Kassen sicher nicht förderlich sei. „Eigentlich brauchten sie eine Mediation“, schlug sie vor. In dieses Schlichtungsverfahren müsse der Arbeitgeber aber mit ein bezogen werden.

Rechtsanwältin Hengstler-Lindenthal will den Streit vor Gericht ausfechten. Der Vertrauensverlust sei zu groß, um zum Alltagsgeschäft überzugehen. Sie bat um eine Woche Aufschub, um aus der falsch formulierten „Gewerkschaft“ wieder eine klageberechtigte Mitarbeiter-Initiative zu machen.

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